Mobilität

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, ein bis zwei Semester an einer anderen Universität im In- und Ausland zu studieren. Sowohl der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen an Schweizer Universitäten sowie Gastsemester in der Schweiz (CRUS), im europäischen Ausland (SEMP Swiss-European Mobility Programme, früher ERASMUS) und weltweit (ISEP und Partneruniversitäten der Uni Bern) sind möglich.

Die Anmeldung und Organisation für die Mobilitätsangebote erfolgt vollständig über das Internationale Büro (Ausnahmen sind Gastsemester an Schweizer Universitäten).

Angerechnet werden schlussendlich nur beglaubigte Leistungsnachweise, welche die Anzahl ECTS umfassen. Total können im Master max. 30 ECTS auswärtige Leistungen angerechnet werden (im Minor betrifft dies jeweils maximal die Hälfte der ECTS im Studiengang). 

Im Master Politikwissenschaft ist obligatorisch ein fremdsprachiges Semester zu absolvieren. Die Studierenden können sich sowohl für ein Mobilitätsemester an einer Schweizer Universität (CRUS) oder europäischen Universität (SEMP) oder weitere aussereuropäische Universitäten entscheiden. In welcher nicht-deutschen Sprache die Lehrveranstaltungen abgehalten werden ist dabei unerheblich.

Durch ein Sonderabkommen mit der Universität Konstanz (DE) wird ein Mobilitätssemester am dortigen Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaften als fremdsprachiges Semester anerkannt.

Studierende, die ihren BA bereits an einer fremdsprachigen Universität abgeschlossen haben, sind von der Pflicht zum Fremdsprachensemester ausgenommen. Der Nachweis wird bei der Einstufung zum Master erbracht.

Studierende, die während eines Semesters eine oder wenige Lehrveranstaltung(en) an einer anderen Schweizer Universität besuchen möchten, können sich als Gaststudierende an der jeweiligen Universität einschreiben.

In diesem Fall ist eine Organisation über das Internationale Büro nicht nötig.

  1. Interessierte Studierende müssen sich bei der Studienleitung absichern, dass die vorgesehen Leistungen an den Berner Studiengang angerechnet werden können. Dazu ist ein Learning Agreement einzureichen.
  2. Intressierte Studierende müssen abklären, ob sie zu den vorgesehenen Studienleistungen an der Gastuniversität zugelassen werden.
  3. Immatrikulation an der Schweizer Gastuniversität (als Gaststudierende)

Möchten Studierenden mehrere Semester an einer anderen Schweizer Universität studieren (z. B. um dort einen kompletten Minor zu absolvieren), dann erfolgt die dies über CRUS. Dabei bleiben Studierende an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen an der Gastuniversität keine weiteren Studiengebühren.

Dabei sind folgende Schritte einzuhalten:

  1. Ausfüllen des Anmeldeformulars für Schweizer Mobilität und einsenden an das Internationale Büro der Universität Bern.
  2. Interessierte Studierende müssen sich bei der Studienkoordination absichern, dass die vorgesehen Leistungen an den Berner Studiengang angerechnet werden können. Dazu ist ein Learning Agreement einzureichen.
  3. Intressierte Studierende müssen abklären, ob sie zu den vorgesehenen Studienleistungen an der Gastuniversität zugelassen werden.
  4. Immatrikulation an der Schweizer Gastuniversität (als Gaststudierende).

Das SEMP-Programm bietet Studierenden die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer europäischen Universität zu studieren. Dabei bleiben Studierende an der Universität Bern immatrikuliert und bezahlen an der Gastuniversität keine weiteren Studiengebühren. Darüber hinaus ist die Bewerbung für ein SEMP-Stipendium möglich.

Für einen SEMP-Aufenthalt kommen nur Universitäten in Frage, mit welchen das IPW ein Partnerabkommen unterzeichnet hat (die Plätze sind beschränkt und werden primär an Masterstudierende am Departement vergeben). Über die Anrechnung von Leistungsnachweisen entscheidet das Institut resp. ist im Studienreglement  WISO Art. 58 geregelt.

Wir empfehlen Ihnen, vor dem Besuch von Veranstaltungen an der Gastuniversität ein Learning Agreement (LA) auszufüllen (bei manchen Gastuniversitäten muss das LA obligatorisch vorab eingereicht werden).

Im LA listen Sie die Veranstaltungen auf, die Sie an der Universität besuchen und an Ihren Studiengang in Bern anrechnen lassen möchten. Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen entsprechend Ihrem Studienniveau auf Bachelor- oder Masterebene angesiedelt sein und benotet werden.

Durch das LA bestätigen wir Ihnen die Möglichkeit zur Anrechnung und informieren, welchem Schwerpunkt die jeweilige Veranstaltung zugeordnet werden kann. Sie müssen die angegebenen Veranstaltungen nicht obligatorisch an Ihren Studiengang anrechnen lassen.

Ausstellung des Learning Agreements:

  1. Senden Sie eine E-Mail mit Ihren ausgewählten Kursen inkl. Links zu den Kursbeschreibungen an die Studienkoordination des IPW (Manuela Liem).
  2. Die Studienlkoordination prüft die Kurse auf Anrechenbarkeit und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
  3. Anschliessend lassen Sie das ausgefüllte LA (elektronisch) der Studienkoordination zukommen.
  4. Die Studienkoordination unterzeichnet das LA und sendet Ihnen einen Scan zu.
  5. Nun können Sie das LA unterzeichnen und an der Gastuniversität einreichen.
  6. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt das LA anpassen wollen (neue Kurse aufnehmen, Kurse streichen), dann melden Sie sich wiederum bei der Studienkoordination des IPW.

Wenn Sie an Ihrer Gastuniversität Leistungsnachweise erworben haben, dann wird Ihnen dort ein Transcript of Records ausgestellt (ToR). Reichen Sie dieses bitte nach Ihrer Rückkehr am SoWi-Departement bei Dr. Thess Schönholzer ein. Sie wird die Prüfung übernehmen und die Unterlagen anschliessend an das WISO-Dekanat zur Anrechnung weiterleiten.

WICHTIG: Es werden schlussendlich nur Lehrveranstaltung mit Leistungsnachweisen auf die Studienblätter übertragen!